Ihr Weg aus dem Steuer-Labyrinth!
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Ihr Wechsel zu mir

"Vertrauensvolle Zusammenarbeit braucht persönlichen Kontakt, daher können Sie mich gerne bei einem unverbindlichen Erstgespräch kennenlernen und schauen, ob die "Chemie" stimmt."

 

Auf Wunsch bereite ich die notwendigen Schritte für Ihren Wechsel zu mir vor

  • Widerruf von Vollmachten
  • Neuausstellung von Vollmachten
  • Veranlassung Datentransfer

Meist ist der Wechsel des Steuerberaters mit vielen Fragen verbunden, hier finden Sie einige Antworten.

 

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema "Steuerberater-Wechsel" haben, so können wir diese gern bei einem Anruf oder in einem persönlichen Gespräch klären.

 

 

Soll ich wechseln oder nicht?

Die Antwort darauf kann ich Ihnen nicht geben, das ist Ihre ganz persönliche Entscheidung. Steuerberatung ist eine höchstpersönliche und vertrauensvolle Angelegenheit. Die Gründe für den Wechsel eines Steuerberaters sind daher vielfältig. Keiner darf Ihnen bei der Wahl Ihres Beraters reinreden.

 

Wann kann ich wechseln?

Zunächst sollten Sie in Ihren Steuerberatungsvertrag nach eventuellen Kündigungsfristen schauen und diese beachten.

Für den Fall, dass Sie das Vertrauensverhältnis zu Ihrem alten Berater gestört sehen, können Sie gemäß § 627 BGB jederzeit kündigen.

 

Gibt es einen guten Wechselzeitpunkt?

Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfiehlt sich der Wechsel sinnvollerweise zum Monatsende bzw. nach Abschluss einer Leistung. Denn angefangene Arbeiten darf der vorherige Steuerberater selbstverständlich in Rechnung stellen.

 

Muss ich dem Finanzamt meinen Berater-Wechsel mitteilen?

Auf jeden Fall muss das zuständige Finanzamt darüber informiert werden, dass der alte Steuerberater nicht mehr zuständig ist. Da Sie den alten Steuerberater in der Regel mit Vollmachten ausgestattet haben, müssen diese vor den Finanzbehörden widerrufen und neue Vollmachten erteilt werden. Dies ist reine Formsache, dabei helfe ich Ihnen gern.

 

Was passiert mit meinen Daten und Unterlagen beim alten Steuerberater?

Aus berufsrechtlichen Gründen ist Ihr Vorberater zur Herausgabe der nötigen Unterlagen und einer kollegialen Mandatsübergabe verpflichtet, sofern Sie alle seine Rechnungen beglichen haben.

Die digitalen Daten werden (meist über einen Datev-Übertrag) vom Alt- auf den Neuberater übertragen. Das geschieht elektronisch und ist in der Regel schnell und unkompliziert erledigt.

 

 

 

 

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© Diplom-Kauffrau Melanie Rank - Steuerberaterin